EN ISO 20471

EN ISO 20471

Schutz durch hohe Sichtbarkeit sowohl tagsüber, in der Dämmerung als auch nachts.

EN ISO 20471: Hochsichtbare Warnkleidung für professionelle Nutzung – Prüfverfahren und Anforderungen

Hochsichtbare Warnkleidung, die dieser Norm entspricht, fällt in Risikoklasse II. Die Ziffer neben dem Piktogramm gibt die Sicherheitsklasse an, in die der Artikel fällt. Das ist abhängig von der Mindestfläche an fluoreszierendem und reflektierendem Material:

 

o Klasse 3 verlangt 0,8 m² fluoreszierende Fläche und 0,2 m² reflektierende Fläche.

Welche Unterschiede zur EN 471 gibt es?

 

Die EN ISO 20471 arbeitet mit einem einzigen Wert (x). Dieser Wert gibt an, in welche Klasse der Artikel fällt. Da die Reflexion nur in der höchsten Klasse erlaubt ist, verfällt in der EN ISO 20471 der Y-Wert. Bei der EN ISO 20471 muss für die reflektierenden Streifen und die fluoreszierende Farbe die maximale Anzahl der Waschgänge angegeben werden (bei der Norm 471 wurde nur die Reflexion bewertet).

 

Welche Anforderungen stellt die Norm?

1. Anforderung für die Anbringung der reflektierenden Streifen:

  • Die Breite der reflektierenden Streifen beträgt mindestens 50 mm (ansonsten dürfen sie nicht in die Flächenberechnung eingehen und gelten als Schmuckstreifen).
  • Eine Unterbrechung im retroreflektierenden Streifen (zum Schließen eines Systems oder bei einer Naht) darf höchstens 50 mm betragen. Insgesamt dürfen solche Unterbrechungen nicht mehr als 100 mm in jedem Streifen rund um den Körper und 50 mm rund um Arme und Beine betragen.
  • Der Zwischenraum zwischen zwei reflektierenden Streifen muss mindestens 50 mm betragen (mit einem Winkel von höchstens 20°), und diese Streifen müssen mindestens in einem Abstand von 50 mm vom unteren Rand eines Kleidungsstücks (wie etwa dem Saum an Hosenbeinen) angebracht sein.
  • Die reflektierenden Streifen können auf verschiedene Weise befestigt sein. Sie gehen jedoch nur dann in die Oberflächenberechnung ein, wenn sie vorschriftsmäßig angebracht sind. Das beinhaltet, dass Torso, Beine und Arme zweimal mit Streifen umringt werden müssen (oder einmal horizontal mit vertikalen Streifen über die Schultern).

 

2. Anforderungen an das fluoreszierende Material:

  • Das fluoreszierende Material muss den Torso, die Arme und die Beine mit einer Mindestbreite von 5 cm umrunden.
  • Eine Unterbrechung des fluoreszierenden Materials durch reflektierende Streifen ist erlaubt (wie dies beispielsweise der Fall ist bei der Kleidung der niederländischen Straßen- und Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat, wo ein vertikaler Reflexstreifen von 25 mm über die Arme und Beine verläuft).
  • Das Verhältnis von fluoreszierendem Material zwischen Körpervorder- und Körperrückseite sollte etwa 50:50 mit einer möglichen Abweichung von ca. 10 % sein.