HAVEP High Visibility Workwear

Ihre Garantie für normierte Sicherheitskleidung: HAVEP PROTECTIVE WEAR

Welche Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz lauern, zeigt sich in der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes durchführen muss. Die Risikobegrenzung erfolgt zuallererst durch Maßnahmen in den Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch gesicherte Maschinen und sichere Arbeitsmethoden. Dennoch kann immer ein Unglück geschehen. In diesen Fällen dienen die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) Ihrem Schutz. HAVEP bietet verschiedene Produktlinien an, die gegen ein oder mehrere Risiken schützen. Auf diese Kleidung findet das (europäische) Gesetz zu persönlichen Schutzausrüstungen Anwendung.

Verordnung (EU) 2016/425

In diesem Gesetz über persönliche Schutzausrüstungen stehen die Anforderungen, die Schutzkleidung erfüllen muss. Das Gesetz besteht bereits seit 1989 (damals als Richtlinie 89/686/EEG) und wurde im März 2016 erneuert (Verordnung 2016/425). Im Anschluss an die derzeitige Übergangsperiode wird Kleidung ab April 2018 gemäß der neuen Verordnung zertifiziert werden.

Die Entwicklung der Kleidungsnormen, z. B. die EN ISO 11611 (Schutzbekleidung für Schweißer) und die EN ISO 20471 (Warnschutzbekleidung), erfolgt basierend auf dem EU-Regelwerk. Da die Kleidungszertifikate eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren haben, werden die Änderungen aus der neuen Verordnung bei der Schutzkleidung von HAVEP automatisch übernommen.

Die HAVEP-Schutzkleidung erfüllt eine oder mehrere der nachstehenden EN- und ISO-Normen und entspricht damit den Anforderungen des europäischen Regelwerkes. Die Verordnung 425/2016 unterscheidet (ebenso wie die frühere Richtlinie 89/656/EC) drei Risikoklassen. Je höher das Risiko für den Träger, desto strenger die Anforderungen und Vorschriften, denen die Kleidung entsprechen muss.

Klasse I:     geringes Risiko

Diese Kleidung wird nicht durch ein unabhängiges Testinstitut, sondern durch den Hersteller selbst geprüft. In diese Klasse fällt beispielsweise Regenkleidung.

Klasse II:    mittleres Risiko

Hier wird einmalig ein Musterkleidungsstück an ein unabhängiges Testinstitut zur Prüfung gesendet. Dieses Verfahren wird auch „Typenprüfung“ genannt. In diese Klasse fallen beispielsweise Schutzbekleidung für Schweißer und Warnschutzbekleidung.


Klasse III:    hohes Risiko

Kleidung in dieser Klasse wird jährlich durch ein unabhängiges Testinstitut geprüft. Dazu gehört beispielsweise Kleidung, die Schutz gegen Risiken im Umgang mit Chemikalien und Lichtbögen bietet.

Zertifizierte Kleidung erkennt man an einem CE-Etikett. Darauf befinden sich neben den Piktogrammen, die anzeigen, gegen welches Risiko der Träger geschützt wird, auch der Hersteller und die CE-Nummer. Zu der Kleidung gehört eine Gebrauchsanweisung. Darin werden die Piktogramme erläutert. Zudem enthält sie Informationen zu Pflege und Ermittlung der Kleidergröße sowie spezifische Anweisungen, die der Träger beachten muss.

 

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